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Jacke

Ein Schutz aus Leder oder Leinen, der früher den Hatzhunden umgeschnallt wurde, um diese vor wehrhaftem Wild zu schützen.

Jagd

Jede Art von Betätigung, durch die sich Menschen in den Besitz freilebender Tiere bringen.

Jagdart

Die Art und Weise der Jagdausübung. Z.B durch die Pirsch, den Ansitz, die Fallenjagd etc...

Jagdaufseher

Der haupt- oder nebenberuflich angestellter Jäger des Jagdpächters, der die Aufsicht des Jagdgebietes ausübt. Ab einer bestimmten Größe des Jagdgebietes ist die Einstellung eines Jagdaufsehers laut Gesetz vorgeschrieben.

Jagdausübung

Beschränkt sich laut BJG § 1, Abs. 4 auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen des Wildes. Eigentlich erstreckt sich die Jagdausübung auf alle Jagdhandlungen, die das Jagdrecht verwirklichen, wie z.B. Aneignung des Wildes, Bau von Jagdeinrichtungen, Biotophege, Wildbeobachtung, Wildhege, Wildschadensvermeidung, Wildzählung ect...

jagdbar

- Alle Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.

- Männliches Schalenwild von einem bestimmten Alter oder Stärke an.

Jagdbehörde

Ist die Verwaltungsbehörde, die örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständig ist.

Jagdbeirat

Ein Beratungsgremium der Jagdbehörde, die sich aus ansässigen Jägern zusammensetzt.

Jagdbezirk

Die Gesamtheit aller Grundflächen, die dem Jagdrecht unterliegen. Hierbei unterscheidet man zwischen Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken.

Jagderlaubnis

Die befristete Berechtigung zur Ausübung der Jagd.

Sie kann nur nach Ablegen der Jagdprüfung erteilt werden.

Jagdfalke

Volkstümliche Bezeichnung für alle Beizfalken.

Jagdfieber

Die starke Erregung eines Jägers vor oder nach dem Schuss.

Jagdfrevel

Bezeichnung für ein Jagdvergehen.

Jagdgast

Ein Jäger, der zur Ausübung der Jagd oder zu jagdbetrieblichen Arbeiten in ein Revier eingeladen wird.

Jagdgenossenschaft

Der Zusammenschluss der Grundstückseigentümer, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Sie ensteht kraft Gesetzes und hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht durch die Untere Jagdbehörde unterliegt. Sie wird durch einen gewählten Jagdvorstand und den Jagdvorsteher vertreten, die die Verpachtung der Jagdflächen organisieren.

Jagdherr

Der Eigentümer oder Pächter eines Jagdrevieres.

Jagdhorn

Ein Horn, auf dem Jagdsignale geblasen werden.

Jagdjahr

Ist der Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres.

Jagdkanzel

Bezeichnung für einen Hochsitz.

Jagdmesser

Ein Messer für den Gebrauch des Jägers, auch Nicker genannt.

Jagdschaden

Der bei der Jagdausübung verursachte Flurschaden.

Jagdschein

Dir rechtliche Zulassung für das Ausüben der Jagd.

Jagdsignale

Feststehende Signale, die zur Durchführung und Leitung vor, während und nach einer Jagdveranstaltung geblasen werden.

Jagdstrecke

- Die Strecke des erlegten Wildes nach einer Gesellschaftsjagd.

- Die gesamte Jagdbeute eines Jägers oder eines Jagdbezirkes innerhalb eines Jagdjahres.

Jagdzeit

Der gesetzlich festgelegte Zeitraum, in dem die Bejagung der einzelnen Wildarten erlaubt ist.

Jäger

Mitglied einer Jagdgesellschaft.

Jägerlatein

Stark übertriebene oder erfundene Jagdgeschichten.

Jägerrecht

Dem Schützen überlassene Teil des erlegten Schalenwildes. Es besteht aus Kopf (incl. Trophäe), dem Hals bis zur 3. Rippe, Decke, Feist und dem Aufbruch. Das Jägerrecht stand damals als Entgelt dem Berufsjäger zu.

Jägerprüfung

Die theoretische und praktische Sachkundeprüfung die die rechtliche Voraussetzung für die Erlangung des Jagdscheines ist.

Jährling

Einjähriger Rehbock, Muffelwidder und Gamsbock.

Jungjäger

Ein Jäger, der seinen Jagschein noch nicht lange besitzt.

Jungfer

Bezeichnung für eine Treibjagd, in dem kein Wild vorkam.

 

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